Beziehungen zu EU
Die Beziehungen mit der Europäischen Union liefen verwickelte Entwicklung durch und man muß diese in einige zeitlich verschiedene Etappen aufteilen. Vor 1989 wurden bei Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse aus der damaligen Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik mengenmäßige Beschränkungen geltend gemacht, die die Exportmöglichkeiten in die einzelnen Länder beeinträchtigt haben. Im Falle der Hüttenerzeugnisse handelte es sich um die sog. Autolimitierungsabkommen, da diese Erzeugnisse die Mitgliedsstaaten der EG für besonders empfindlich betrachteten. Zweck dieser Abkommen war, den Handelsstrom der empfindlichen Erzeugnisse zu regulieren und klassische mengenmäßige Beschränkungen zu ersetzen, die vom Gesichtspunkt der Prinzipen des „Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens“ (GATT) nicht mehr als legal betrachtet wurden. Das wesentliche war, daß sich die Herstellungsländer freiwillig verpflichtet haben, die vereinbarten mengenmäßigen Limite der Ausfuhr der gegenständlichen Erzeugnisse vom Gesichtspunkt der sog. traditionellen Ströme einzuhalten, und die Einfuhrländer haben sich verpflichtet, die Einfuhren im so vereinbarten Umfang zu ermöglichen.
Infolge der politischen und gesellschaftlichen Änderungen in allen Ländern Mittel- und Osteuropas nach 1989 hat sich auch die Beziehung zwischen diesen Ländern und der Euopäischen Gemeinschaft geändert. Ausdruck dieser Änderungen war Abschluß der sog. Europäischen Abkommen über Assoziierung zur EG zwischen Tschechoslowakei, Polen und Ungarn einerseits und den Europäischen Gemeinschaften andererseits, der im Dezember 1991 erfolgte. Diese Abkommen bedeuteten für die angeführten Länder die Möglichkeit der allmählichen Einschaltung in die freie Bewegung von Waren, Dienstleistungen und Kapital. Sie enthielten gleichfalls die Bestimmungen betreffend politischen Dialog, wirtschaftliche, kulturelle sowie finanzielle Zusammenarbeit.
Ratifikation des Europäischen Abkommens mußte ein kompliziertes Verfahren durchgehen und darüber hinaus wurde sie infolge Spaltung der Tschechoslowakischen Föderativen Republik ausgesetzt. Deswegen wurde gleichzeitig auch die sog. Interimvereinbarung (Interim Agreement) über Handel und die mit Handel zwischen der Tschechoslowakischen Föderativen Republik und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (ECSC) vorbereitet, die diejenigen Abschnitte des Europäischen Abkommens enthielten, die sich auf wechselseitigen Handel bezogen. Dadurch konnte sich bereits eine neue Beziehung zwischen der Tschechoslowakischen Föderativen Republik und der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Zusammenarbeit im Handel abwickeln. Das Abkommen setzte Bildung einer Freihandelszone zwischen der Tschechoslowakischen Föderativen Republik und der Europäischen Gemeinschaft binnen 10 Jahren voraus. Es hatte Preferenzcharakter und war asymmetrisch zugunsten der Tschechoslowakischen Föderativen Republik. Seine Bestimmungen waren völlig im Einvernehmen mit der GATT-Bestimmungen. Infolge des Zusammenbruchs der östlichen Märkte, der Senkung des heimischen Verbrauchs und der Liberalisierung der Außenhandelstätigkeit in der Tschechoslowakischen Föderativen Republik kam es schon am Anfang des Jahres 1992 zur umfangreichen Steigerung der Ausfuhr der tschechoslowakischen Hüttenerzeugnisse auf die EG-Märkte im Vergleich mit dem vergangenen Zeitabschnitt. Diese Situation rief negative Stellungen einiger EG-Mitgliedstaaten, insbesondere BRD, Frankreich und Italien hervor, wohin in dieser Zeit die erhöhten tschechoslowakischen Ausfuhren vor allem zielten. Dieses erhöhte tschechoslowakische Export wurde durch Wettbewerbsfähigkeit der tschechoslowakischen Hüttenerzeugnisse dank den komparativen Vorteilen des heimischen Hüttenwesens ermöglicht.
Im August 1992 verkündete die EG-Kommission Empfehlung für einige Mitgliedsstaaten, restriktive Maßnahmen betreffend tschechoslowakische Ausfuhr einiger empfindlicher Posten einzuführen - es handelte sich insbesondere um Flacherzeugnisse, Walzdraht und Stahlrohre. Im November 1992 erließ die EG-Kommission Verordnung, wodurch sie vorübergehenden Antidumpingzoll in Höhe von 12 bis 49 % auf Einfuhr der ausgewählten Posten der in der Tschechoslowakischen Föderativen Republik, im Ungarn, Polen und Kroatien hergestellten nahtlosen Rohre auferlegt hat, wodurch sie die Ausfuhr der nahtlosen Rohre in die damalige EG praktisch verunmöglichte. Seit 1993 wurden jedoch die Tschechische Republik und die Slowakische Republik aus diesen Maßnahmen herausgenommen, die Möglichkeit der Lieferungen von Stahlrohren in die EG wurde erneut, aber auf die ausgewählten Hüttenerzeugnisse wurden sog. Tarifquoten auferlegt. Für die Tschechische Republik handelte es sich um folgende Posten: kaltgewalzte Bleche, Walzdraht, warmgewalzte Blechstreifen, nahtlose Rohre und geschweißte Rohre und ab Herbst 1994 auch bestimmte Sorten der Quartobleche.
Durch Verkündung der restriktiven Maßnahmen (Antidumpinguntersuchungen, später Tarifquoten) endete nach sehr kurzer Zeit (6 Monate) Liberalisierung des Handels mit Hüttenerzeugnissen und dadurch de facto auch die avisierte handelspolitische Hilfe seitens der EG-Kommission im Hüttenwesen.
Das Regime der Tarifquoten setzte auch nach 1. Januar 1995 nach Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden zur EU (Nachfolger von EG) fort und nach manchen Verhandlungen wurden die Tarifquoten entsprechend festgelegt. Ab 1. Januar 1996 wurde das Regime der Tarifquoten abgeschafft und nach gegenseitiger Vereinbarung durch das System des Doppelkontrollregimes (double-checking) ersetzt. Es handelte sich um freiwillige Verpflichtung der Tschechischen Republik, die im bestimmten Maße die entsprechenden, in EUROFER vereinigten Hüttenverbände der EU beruhigte, die sich darum bemühten, den eventuell steilen Anstieg der Ausfuhr aus der Tschechischen Republik zu verhüten. Deswegen schlugen die Hüttengesellschaften der Tschechischen Republik vor, für das Jahr 1996 in dieses Regime einerseits diejenigen Erzeugnisse einzuschließen, auf welche sich die bisherigen Tarifquoten bezogen, und andererseits die Erzeugnisse, für deren Einfuhr es vorgeschlagen wurde, Antidumpinguntersuchung in Angriff zu nehmen oder diese sogar bereits in Angriff genommen wurde. Es ist jedoch notwendig, objektivitätshalber zu konstatieren, daß seit Datum der Aufnahme der Hüttengesellschaften NOVÁ HUヘ, Tøinecké železárny, VÍTKOVICE, VSŽ Košice und Hutnictví železa für assoziierte Mitglieder von EUROFER im Dezember 1995 es sich vorläufig gedeiht, die Streitprobleme mit diesem Verband auf dem Gebiet des Walzguthandels durch Verhandlungen zu lösen. Das System der Doppelkontrolle hat jedoch nicht der Inangriffnahme neuer Antidumpinguntersuchung gegen Ausfuhr der nahtlosen Rohre trotz der Aufnahme der Assoziation der Stahlrohrhersteller der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik im Februar 1996 als assoziierten Mitglieds der Europäischen Assoziation der Stahlrohrhersteller (ESTA) vorgebeugt. Deswegen schlug für das Jahr 1997 die tschechische Seite vor, die nahtlosen Rohre aus diesem Kontrollregime herauszunehmen, was die EU-Kommission akzeptiert hat.
Der Entwurf des Regimes für das Jahr 1998 wird derzeit in Zusammenarbeit mit den staatlichen Organen aufgrund des Vorschlags der Standpunkte der Hüttengesellschaften präzisiert.
Was die Antidumpunguntersuchungen betrifft, ist gegenwärtiger Zustand wie folgt:
Derzeit wurde die Antidumpinguntersuchung gegen Ausfuhr der ausgewählten Sorten des Profilstahls - I- und U-Profile über die Höhe von 80 mm (im Juli 1995 eingeleitet) offiziell zu Ende gebracht.
Antidumpinguntersuchung betreffend Ausfuhr des Gießereiroheisens (eingeleitet im Mai
1994) wurde durch Annahme der Preisverpflichtung des Herstellers zu Ende gebracht.
EU-Kommission veröffentlichte Ende Mai die Ergebnisse neuer Untersuchung der Ausfuhr der ausgewählten Posten der nahtlosen Stahlrohre, aufgrund deren bereitet sie sich darauf vor, vorläufigen Zoll gegenüber der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Rußland und Rumänien zu verkünden. Die Rohrhersteller aus den angeführten Ländern stimmen nicht sowohl mit den angeführten Ergebnissen der Untersuchung als auch mit der Form der Führung der Untersuchung überein. Die Vertreter der staatlichen Verwaltung erhoben offizielle Proteste an die EU-Kommission gegen Nichteinhaltung der früher abgemachten Vereinbarungen einschließlich der offiziellen Konsultation, die Vertreter der Hüttengesellschaften und Hutnictví železa , a.s. erhoben ihren Protest durch Vermittlung des Rechtsanwaltes anläßlich des offiziellen Gehörs Ende Juni in Brussel.
Während der Zeit der Erarbeitung dieses Materials (August 1997) erwarten die staatlichen Organe der Tschechischen Republik von der EU-Kommission Beantwortung der Verbalnote der Tschechischen Republik und die Rohrhersteller erwarten die Beantwortung der von ihrem Rechtsanwalt der EU-Kommission nach offiziellem Gehör vorgelegten Auslegung. Den definitivem Beschluß muß die EU-Kommission binnen 6 Monaten seit Einleitung der Untersuchung, d.i. bis Ende November 1997 fassen.
Seit 1994 sank die Walzgutausfuhr aus der Tschechischen Republik nach alle Territorien und an dieser Senkung nimmt im wesentlichen Maße der Rückgang des Exports in die EU teil. Gleichzeitig kam es zum steilen Anstieg des Imports aus den EU-Ländern, und zwar sowohl des Walzgutes als auch der nahtlosen und geschweißten Stahlrohre. Dieser Trend setzt auch im Jahre 1997 fort.
Die nachfolgende Übersicht führt die Volumina der Ausfuhr der ausgewählten Gruppen des Walzgutes und der Stahlrohre in die EU an:
Angaben in kt
| Jahr | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 |
| Ausfuhr der ausgewählten Gruppen der Flacherzeugnisse in EU „15“ | 230,0 | 339,7 | 289,2 | 317,6 |
| Ausfuhr der ausgewählten Gruppen der Langerzeugnisse in EU „15“ | 476,6 | 651,1 | 684,0 | 619,4 |
| Ausfuhr der nahtlosen Stahlrohre in EU „15“ | 32,4 | 76,0 | 70,0 | 95,8 |
| Ausfuhr der geschweißten Stahlrohre in EU „15“ | 69,6 | 106,2 | 101,3 | 93,6 |
Einfuhr der ausgewählten Gruppen des Hüttenmaterials aus EU „15“ in die Tschechische Republik
Angaben in kt
| Rok | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 |
| Einfuhr der ausgewählten Gruppen der Flacherzeugnisse aus EU „15“ | 65,2 | 48,1 | 89,8 | 239,6 |
| Einfuhr der ausgewählten Gruppen der Langerzeugnisse aus EU „15“ | 12,5 | 22,9 | 34,2 | 86,2 |
| Einfuhr der nahtlosen Stahlrohre aus EU „15“ | 4,2 | 8,5 | 15,1 | 28,4 |
| Einfuhr der geschweißten Stahlrohre aus EU „15“ | 6,4 | 33,9 | 55,9 | 70,5 |




